Mit dieser Bescheinigung wird bestätigt, dass für Ihr Produkt keine Zertifizierungspflicht in Russland besteht.
Diese Bescheinigung soll aber unbedingt bei der Einfuhr vorgelegt werden. Sie ist gültig auf eine unbestimmte Zeit,
sie bleibt jedoch nur bis zur nächsten Änderung der russischen Zollvorschriften gültig.
Die Russische Zollkommission(GTK) erstellt halbjährlich eine Liste der Produkte nach Zolltarifnummern, bei denen ein GOST-R Zertifikat erforderlich ist. Für die Produkte, die sich nicht darunter befinden, benötigt der Exporteur eine Negativsbescheinigung. Besonderheit bei dieser Bescheinigung ist aber die lange Bearbeitungsdauer und sie dient bedingt als Qualitätsnachweis für weitere Vertriebsorganisationen. Siehe weiter „Freiwilliges Zertifikat“.